HAFENORDNUNG
gültig ab 1. April 2023 für das gesamte Gelände des YCMR mit allen Wasser-, Landflächen und Gebäuden.

Die Anlage soll der Erholung aller Clubmitglieder dienen. Daher sind alle Mitglieder und Gäste zur größten gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.

Verkehrswege
Auf den Verkehrswegen zu Land gilt die Straßenverkehrsordnung, zu Wasser die Binnenschifffahrtsstraßenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Geräusch- und Staubbelästigung sind zu vermeiden. Geparkt werden soll nur schräg an der Bunkerwand. Aufgrund des verkleinerten Platzangebotes sollen Gäste außerhalb des Hafengeländes an der Hafenstraße parken. Dies ist vor allem am Wochenende wichtig, wenn der Hafen voll ist.


Verhalten auf den Wasserflächen für Boote mit Motorantrieb (auch Beiboote)
Im Hafenbereich darf nur mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden. Sog und Wellenschlag ist so weit wie möglich zu vermeiden. Motoren sollen in den Häfen nur so lange laufen, wie es technisch unvermeidbar ist. Verunreinigungen der Wasserfläche durch Auspumpen der Bilge sind gesetzlich verboten. Das gilt auch für automatische Bilgenpumpen, sofern das Bilgenwasser Fettspuren enthält. Beim Tanken ist jeder Brandgefahr vorzubeugen. Verschmutzungen des Wassers sind zu vermeiden. Notfalls hat der Eigner für die sofortige Beseitigung der Verschmutzung zu sorgen. Havarien, auch leichter Art mit Hafenliegern, sind dem entsprechenden Eigner und dem Hafenmeister unverzüglich zu melden. Auch wenn nach Ansicht des verursachenden Bootsführers kein Schaden entstanden ist.


Liegeplätze
Für alle im Hafen befindlichen Boote ist dem Hafenmeister jährlich der Nachweis einer ausreichenden und gültigen Haftpflichtversicherung zu erbringen. Liegeplätze werden vom Hafenmeister zugeteilt. Sie dürfen nur mit seiner Zustimmung gewechselt werden. Der Hafenmeister ist berechtigt, Liegeplätze neu zuzuordnen. Der Betroffene hat für rechtzeitige Räumung des Liegeplatzes zu sorgen. Bei Nichträumung ist der Club berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Eigners das Boot aus dem Wasser zu nehmen und gegen Gebühr einzulagern, einlagern zu lassen oder umzulegen.
Auf Anordnung des Hafenmeisters hat der Eigner zu verholen.Die Boote sind sicher festzumachen. Bei Sturm, Hochwasser oder Eisgang sind geeignete Maßnahmen zu treffen, diese sind laufend zu überprüfen. Festgemachte Leinen dürfen andere Boote nicht behindern.
Die Liegeplätze werden mit Stegen oder Dalben, uferseitigen Pollern, Festmachern und Treppen auf den Stegen und Versorgungsanschlüssen zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich dürfen diese Einrichtungen NICHT verändert werden. Nur in Ausnahmen dürfen nach vorheriger Genehmigung des Hafenmeisters sowie des Technikwartes Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden. Dabei sind jegliche Besfestigungsarten an den Stegen ohne Schweißarbeiten oder Bohrungen durchzuführen. Gleiches gilt für Leitern, Stufen, Seilhaltern etc.
Elektroanschlüsse an Bord müssen den VDE-Vorschriften entsprechen. Der zulässige Anschlusswert ist zu beachten. Die Landanschlüsse dürfen mit maximal 16 Ampere (Gastlieger 8 Ampere) belastet werden.

Clubgelände
SAUBERKEIT IST ERSTES GEBOT FUR EIN UNGESTÖRTES ZUSAMMENLEBEN

An den Stegen, Spundwänden und Bunkermauern ist die Lagerung von Gegenständen aller Art insbesondere Behälter mit Öl, Farben oder ähnlichen Stoffen verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt die Entsorgung auf Kosten des Verursachers.

In der Winter-Saison von Oktober (typischer Weise nach dem Auskranen) bis zum April (vor dem Einkranen) sind Boote auf Anhängern, Anhänger, Böcke und Material für das Winterlager auf den vom Hafenmeister bestimmten Flächen abzustellen. In der Sommer-Saison (typischer Weise nach dem Einkranen) bis zum Oktober (vor dem Auskranen) dürfen keine Boote, Bootsanhänger, Böcke oder Pallhölzer auf dem Hafengelände abgestellt werden. Für das Abstellen von Beibooten ist die Genehmigung des Hafenmeisters einzuholen. In jedem Fall sind all Durchfahrtswege freizuhalten.
Die Park- und Abstellplätze sind, wie auch das übrige Clubgelände, sauber zu halten. Für die Sauberkeit an den Abstellplätzen ist der Eigentümer des Fahrzeuges bzw. des Materials verantwortlich.
Die Sauberkeit der Sanitäranlagen wird den Benutzern besonders nahe gelegt. Müll ist in den vorgesehenem Behältern zu deponieren. Bitte besonders auf Sauberkeit in der Umgebung der Behälter achten.

Die Werkstatt neben dem Hafenmeisterbüro, sowie der Schuppen neben dem Clubhaus dient ausschließlich der Lagerung von clubeigenen Materialien und Gegenständen. Abstellen von Gegenständen der Mitglieder ist nach Abstimmung mit dem Hafenmeister möglich. Ein Anspruch zum Abstellen oder Einlagern von Gegenständen der Mitglieder besteht nicht. Das Lagern von Behältern mit Kraftstoffen, Öl, Farben und ähnlichen Stoffen ist gesetzlich verboten.

Winterlager (Bunker )
Die Winterlager und Bunker sind nach Gebrauch des jeweiligen Nutzers besenrein und leer termingerecht zurückzugeben. Falls nötig kann der Vorstand die Bunker auf Kosten des letzten Nutzers säubern und leeren lassen.

Hafenanlage
Soweit der Club den Mitgliedern Anlagen zur Verfügung stellt, übernimmt er dabei keine Haftung für die technische Sicherheit der Anlagen. Hiervon hat sich der Benutzer selbst zu überzeugen und im Zweifel auf den Einsatz zu verzichten. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für den Club als auch für den berechtigten Bediener beim Herausheben oder Einsetzen von Booten. Durch Anlegen der Hebegurte an sein Boot erkennt der Bootseigner den Haftungsausschluss an.

Allgemeines
Hafenruhe ist von 22.°° Uhr bis 08.°° Uhr geboten, falls diese nicht aus besonderem Anlass vom Vorstand nach vorheriger Ankündigung aufgehoben wird. Auch außerhalb der Hafenruhe ist unnötige Lärmbelästigung zu vermeiden.
In der Sommer-Saison, sind Lärm- und Schmutz verursachende Arbeiten möglichst zu vermeiden. Unvermeidbare Reparaturen sollten möglichst in der Zeit von Montag, 8.°° Uhr bis Freitag, 14.°° Uhr durchgeführt werden. Während der Saison sollte von Freitag, 14.°° Uhr bis Montag, 8.°° Uhr Ruhe im Hafen herrschen.

Der Neubau von Booten ist nicht gestattet. Der Ausbau von Kaskos ebenfalls nicht. Ausnahmen kann der Vorstand in begründeten Einzelfällen genehmigen.
Die Eltern sind verantwortlich, dass Kinder, die noch keine Schwimmprüfung abgelegt haben, im gesamten Clubgelände, insbesondere auf den Stegen, Schwimmwesten tragen.
Hundehalter sind zu besonderer Rücksichtnahme aufgefordert. Hunde sollen im Hafengelände ständig beaufsichtigt werden. Von Hunden verursachte Verunreinigungen sind von den Hundebesitzern umgehend zu beseitigen.
Für die Durchsetzung der Hafenordnung gegenüber allen Mitgliedern ist der Hafenmeister zuständig. Er übt für den Club das Hausrecht aus. Er ist berechtigt Gäste und Gastlieger bei groben Verstößen und offenbarer Unbelehrbarkeit vom Clubgelände zu verweisen. Mitgliedern kann der Vorstand wegen nachhaltiger Verstöße gegen die Hafenordnung den Ausschluss aussprechen.
Der gewerbliche Handel mit Booten und Yachten ist innerhalb des Yachtclubs nicht gestattet. Grundsätzlich darf ein Gewerbe auf oder mit einem Boot nicht auf dem Clubgelände und den Liegeplätzen durchgeführt werden. Hierunter fällt kein mobiles Arbeiten (BoatOffice) von Bord aus. Ausnahmen (bspw. Fahrschul- Unterricht, Prüfungsfahrten, ect.) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.


Mülheim an der Ruhr, 1. April 2023

Vorstand des YCMR

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